Nutzungsbedingungen für Veranstalter
Zwischen Petermaier Julian, Einzelunternehmen, Schönbrunner Straße 213–215, 1120 Wien, UID ATU80023403 (im Folgenden „eventOz”) und dem Veranstalter, der die Plattform nutzt (im Folgenden „Veranstalter”).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Veranstaltungsplattform eventOz einschließlich aller Oberflächen (Veranstalterbereich, Teilnehmer-App, Staff- und Booth-Ansichten), der öffentlichen API, des MCP-Servers und der ausgehenden Webhooks.
1.2 eventOz stellt Infrastruktur bereit. eventOz ist weder Veranstalter noch Ticketverkäufer noch Vertragspartner der Teilnehmenden. Wer eine Veranstaltung durchführt, wer Tickets verkauft, welche Inhalte veröffentlicht werden und welche Daten erhoben werden, entscheidet ausschließlich der Veranstalter.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Verbraucher sind von der Nutzung als Veranstalter ausgeschlossen.
1.4 Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, soweit eventOz ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 eventOz stellt dem Veranstalter für die Vertragslaufzeit eine mandantenfähige Installation der Plattform zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst nach Maßgabe der jeweils freigeschalteten Module insbesondere:
- Veranstaltungs-, Programm-, Raum- und Speaker-Verwaltung
- Teilnehmer-App mit Programm, Favoriten, Benachrichtigungen und Profilen
- Ticketing wahlweise über die integrierte Kasse mit Stripe Connect oder über den Import aus einem externen Ticketsystem (derzeit TicketTailor)
- Zutrittssteuerung über Zugriffsgruppen, Badges mit QR-Code und Check-in-Scan
- Networking: Teilnehmerverzeichnis, Kontakte, Chat, Meetings, Tischreservierung
- Aussteller- und Sponsorenbereich mit Lead-Erfassung sowie Jobbörse
- Aufzeichnungen und Streams, gehostet oder als Einbettung fremder Anbieter
- Versand transaktionaler E-Mails im Namen des Veranstalters
- Gestaltung über Design-Templates und veranstaltungsspezifische Überschreibungen
- API-Schlüssel, ausgehende Webhooks und MCP-Zugang für eigene Integrationen
2.2 eventOz entwickelt die Plattform laufend weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen. Entfällt eine Funktion, die der Veranstalter nachweislich nutzt, wird er mit angemessener Frist, in der Regel 30 Tage, vorab informiert.
2.3 Nicht Teil der Leistung sind: Endgeräte und Netzanbindung vor Ort, Zahlungsabwicklung (dafür Stripe, siehe § 6), der Betrieb eines externen Ticketsystems, Inhalte und Übersetzungen, sowie die Erfüllung der Pflichten, die den Veranstalter als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffen.
§ 3 Rollen im Datenschutz
3.1 Für alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Veranstaltung in der Plattform verarbeitet werden, ist der Veranstalter Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. eventOz ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
3.2 Vor der ersten Verarbeitung schließen die Parteien den
Auftragsverarbeitungsvertrag ab (avv.md). Er ist Bestandteil dieses Vertrags
und geht diesen Bedingungen in allen Datenschutzfragen vor.
3.3 Für die eigenen Verarbeitungen von eventOz — Vertragsanbahnung und -abwicklung, Konten der Veranstalter-Mitarbeitenden, Support, Fehler- und Sicherheitsprotokolle — ist eventOz Verantwortlicher. Es gilt die Datenschutzerklärung von eventOz.
§ 4 Entgelt
4.1 Das Entgelt wird je Veranstaltung angeboten und richtet sich nach deren Größe und Umfang. Maßgeblich ist das schriftliche Angebot, das der Veranstalter angenommen hat; ohne ein solches Angebot wird die Plattform unentgeltlich bereitgestellt. Ein laufendes Abonnement besteht nicht — abgerechnet wird, wenn eine Veranstaltung tatsächlich stattfindet.
4.2 Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
4.3 Kosten Dritter — insbesondere Stripe-Transaktionsgebühren, Gebühren des externen Ticketsystems und Entgelte eines vom Veranstalter selbst beigestellten Mailversenders — trägt der Veranstalter unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter.
4.4 Der Veranstalter kann einen eigenen Mailzugang hinterlegen; dann läuft sein Versand darüber und nicht über das Relay der Plattform. Ohne eigenen Zugang wird das Relay der Plattform verwendet (siehe Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag).
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
5.1 eventOz betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um durchgehende Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt; eine solche Zusage bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von Veranstaltungszeiten durchgeführt. Planbare Arbeiten mit Ausfallfolge werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt; sicherheitskritische Aktualisierungen dürfen jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.
5.3 Nicht als Ausfall gelten Störungen, die auf Umständen außerhalb der Kontrolle von eventOz beruhen — Ausfälle von Hosting-, Zahlungs-, Ticket-, Video- oder Mailanbietern, Störungen des Internets, höhere Gewalt — sowie Störungen, die der Veranstalter oder seine Nutzer verursachen.
5.4 Support erfolgt in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail an hello@eventoz.io zu üblichen Geschäftszeiten. Während einer laufenden Veranstaltung bemüht sich eventOz um bevorzugte Bearbeitung; ein Reaktionszeitversprechen besteht nur, soweit gesondert vereinbart.
§ 6 Zahlungen und Ticketing
6.1 Nutzt der Veranstalter die integrierte Kasse, erfolgt die Zahlungsabwicklung über ein eigenes Stripe-Konto des Veranstalters, das über Stripe Connect (Standard) verbunden wird. Der Zahlungsvertrag besteht zwischen Veranstalter und Stripe. eventOz ist zu keinem Zeitpunkt Zahlungsempfänger, Zahlungsdienstleister oder Treuhänder und wickelt keine Rückerstattungen ab.
6.2 Rechnungslegung, Umsatzsteuer, Storno- und Rückerstattungsregeln gegenüber Teilnehmenden liegen beim Veranstalter. Die Plattform erzeugt Belege ausschließlich auf Basis der Angaben, die der Veranstalter einträgt.
6.3 Nutzt der Veranstalter ein externes Ticketsystem, verbleiben Vertrag, Kasse und Datenherrschaft dort. eventOz importiert über die vom Veranstalter hinterlegten Zugangsdaten Ticket- und Käuferdaten und schreibt keine Daten in das externe System zurück. Löschungen im externen System hat der Veranstalter selbst vorzunehmen.
§ 7 Pflichten des Veranstalters
7.1 Eigene Rechtsdokumente. Der Veranstalter hält ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen bereit, die den Einsatz der Plattform abdecken, und hinterlegt die zugehörigen URLs in den Organisationseinstellungen. Die App verlinkt sie an jeder Teilnehmeroberfläche. Insbesondere hat der Veranstalter die Teilnehmenden über den Einsatz von eventOz als Auftragsverarbeiter nach Art. 13 DSGVO zu informieren.
7.2 Rechtmäßigkeit der Daten. Der Veranstalter stellt sicher, dass er die Daten, die er einspielt oder erheben lässt, rechtmäßig verarbeiten darf — das gilt für importierte Teilnehmerlisten ebenso wie für Fotos, Aufzeichnungen und Beiträge Dritter.
7.3 Inhalte. Der Veranstalter verantwortet alle Inhalte, die er oder seine Nutzer einstellen. Er stellt eventOz von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
7.4 Zugänge. Zugangsdaten, API-Schlüssel und Integrationsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Rollen sind nach dem Grundsatz der geringsten erforderlichen Rechte zu vergeben; ausgeschiedene Mitarbeitende sind unverzüglich zu entziehen. Der Verdacht eines Missbrauchs ist eventOz unverzüglich zu melden.
7.5 Eigene Integrationen. Richtet der Veranstalter Webhooks, API-Zugänge oder Exporte ein, über die personenbezogene Daten an Dritte fließen, ist er dafür allein verantwortlich — einschließlich Rechtsgrundlage, allfälliger eigener Auftragsverarbeitungsverträge und der Information der Betroffenen. Gleiches gilt für die Übergabe von Sponsor-Leads und deren CSV-Export.
7.6 Moderation. Chat, Kontaktanfragen und Profile werden von eventOz nicht überwacht. Der Veranstalter benennt eine für die Moderation zuständige Stelle und bearbeitet Meldungen von Teilnehmenden.
7.7 Mitwirkung. Der Veranstalter prüft eingespielte Daten vor der Veröffentlichung, testet kritische Abläufe — Check-in, Ticketimport, Mailversand — vor der Veranstaltung und benennt eventOz eine erreichbare Ansprechperson für die Dauer der Veranstaltung.
§ 8 Rechte an Inhalten und Software
8.1 Alle Rechte an der Plattform, ihrem Quellcode und ihrer Gestaltung verbleiben bei eventOz. Der Veranstalter erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
8.2 Inhalte des Veranstalters bleiben sein Eigentum. Er räumt eventOz das einfache, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränkte Recht ein, sie zu speichern, technisch zu bearbeiten und den berechtigten Nutzern anzuzeigen.
8.3 Eine Nennung des Veranstalters als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
§ 9 Haftung
9.1 eventOz haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet eventOz nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach mit dem Entgelt begrenzt, das der Veranstalter in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch EUR 5.000. Wird die Plattform unentgeltlich bereitgestellt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
9.4 Für Datenverlust haftet eventOz nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Veranstalter eingetreten wäre. eventOz führt tägliche Sicherungen mit einer Aufbewahrung von rund 30 Tagen; das ersetzt keine eigene Exportstrategie des Veranstalters.
9.5 Nicht gehaftet wird für die Durchführung oder das Ausfallen der Veranstaltung selbst, für Handlungen von Teilnehmenden, Sponsoren oder Speakern sowie für Leistungen Dritter nach § 6 und § 5.3.
9.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO; insoweit gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung während einer laufenden Veranstaltung wird frühestens 14 Tage nach deren Ende wirksam.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für eventOz insbesondere vor bei erheblicher Verletzung von § 7, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist oder bei einer Nutzung, die den Betrieb der Plattform oder andere Mandanten gefährdet.
10.3 eventOz darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr für Sicherheit oder Verfügbarkeit ausgeht. Der Veranstalter wird unverzüglich informiert; die Sperre wird aufgehoben, sobald die Ursache beseitigt ist.
10.4 Nach Vertragsende stellt eventOz dem Veranstalter für 30 Tage einen Export seiner Daten in einem strukturierten, gängigen Format bereit. Danach werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht; Sicherungskopien laufen im Rahmen des regulären Zyklus von rund 30 Tagen aus. Unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere die siebenjährige Frist des § 132 BAO für Rechnungen und Zahlungsbelege.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden dem Veranstalter mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.
12.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.5 Der Veranstalter darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung übertragen. eventOz darf im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder Einbringung des Unternehmens übertragen; der Veranstalter wird vorab informiert und kann bei Widerspruch außerordentlich kündigen.
Fassung vom 4. September 2026. Fragen zu diesem Dokument an hello@eventoz.io.